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Brauche ich einen Ehevertrag?
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Wer sich ,traut", sollte sich
absichern |
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Der
10.10.10 naht
und
damit der
beliebteste
Hochzeitstag dieses Jahres.
Aber nicht nur an diesem Tag
gilt:
Wer ,ja"
sagt, übernimmt
damit automatisch eine Vielzahl von Rechten
und Pflichten
gegenüber dem
anderen Ehegatten. Wie diese
aussehen, ist
häufig nicht oder
nur ungefähr
bekannt. Die
von einem
Notar oft
gehörte Frage,
Branche ich einen
Ehevertrag?"
zeigt diese
Unsicherheit deutlich, nicht
nur
bei Neuverheirateten,
sondern aufgrund der
zahlreichen gesetzlichen Änderungen
in den letzten
beiden Jahren
auch bei
langjährigen Ehegatten. |
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Was, wenn meine Bank, meine"
Grundschuld verkauft? |
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Bundesgerichtshof stärkt Kontrolle
durch den Notar |
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Viele Verbraucher
wurden in der Vergangenheit über Berichte hinsichtlich
der,Verkäufe von
Grundschulden" durch
Banken
an Finanzinvestoren
aufgeschreckt. Vielerorts
wurde befürchtet, dass einzelne
Finanzinvestoren gegen
Hauseigentümer
aus der Grundschuld
vollstrecken, auch
wenn diese
ihre Raten
bis zuletzt
vertragsgemü6 bezahlen. Für
neue Fälle
solcher Abtretungen hat
der Gesetzgeber eine
Regelung getroffen,
die den
Verbraucher vor
einem Missbrauch
der Grundschuld,
die nach
dem 19.8.2008 bestellt oder abgetreten wurde, schützt. Unklar war bisher,
wie der Verbraucher in den
Fallen aus der
Zeit vor dem
lnkrafttreten der neuen
Vorschrift geschützt
werden kann.
Der
Bundesgerichtshof hat
nun in
einer wegweisenden Entscheidung klargestellt,
dass dabei
dem Notar
eine entscheidende
Rolle zukommt. |
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Hilfe, ich heirate Schulden! |
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Irrtümer über die
Zugewinngemeinschaft |
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Mit der
Eheschließung
entsteht eine
Vielzahl von
Rechten und
Pflichten zwischen
den Ehegatten. Ein Aspekt
ist der Güterstand, nach dem
sich die
Zuordnung des
Vermögens während
der Ehe
und dessen
Verteilung nach
der Ehe
richtet. Sofern
die Eheleute
nicht durch
notariellen Ehevertrag eine
anderweitige
Vereinbarung treffen,
gilt der
gesetzliche Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. Hierzu sind
zum 1.
September 2009
einige, in
weiten Teilen
der Bevölkerung
noch unbekannte Änderungen
in Kraft getreten,
die sich
auch auf
bereits bestehende
Eben auswirken. |
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