Brauche  ich einen Ehevertrag?      
  Wer sich ,traut", sollte sich absichern      
 

Der 10.10.10 naht  und damit der  beliebteste Hochzeitstag  dieses Jahres. Aber  nicht nur an diesem  Tag  gilt: Wer ,ja" sagt,  übernimmt damit automatisch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten  gegenüber dem anderen Ehegatten. Wie diese aussehen, ist häufig nicht oder  nur ungefähr  bekannt. Die von einem Notar oft gehörte Frage, Branche ich einen  Ehevertrag?" zeigt diese Unsicherheit deutlich, nicht  nur  bei Neuverheirateten, sondern   aufgrund der  zahlreichen  gesetzlichen Änderungen  in den letzten   beiden Jahren auch bei langjährigen Ehegatten.

     

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  Was, wenn meine Bank, meine" Grundschuld verkauft?      
  Bundesgerichtshof stärkt Kontrolle durch den Notar      
 

Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit über Berichte hinsichtlich  der,Verkäufe von Grundschulden" durch  Banken an Finanzinvestoren aufgeschreckt. Vielerorts wurde befürchtet, dass einzelne Finanzinvestoren gegen Hauseigentümer aus der Grundschuld vollstrecken, auch wenn diese ihre Raten bis zuletzt vertragsgemü6 bezahlen.  Für  neue Fälle  solcher  Abtretungen hat der Gesetzgeber   eine  Regelung getroffen, die den Verbraucher vor einem Missbrauch  der Grundschuld, die nach dem 19.8.2008  bestellt  oder abgetreten  wurde, schützt. Unklar  war  bisher,  wie der Verbraucher in den Fallen aus der Zeit vor dem lnkrafttreten der neuen Vorschrift geschützt werden  kann. Der Bundesgerichtshof hat nun in einer  wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass dabei dem Notar eine entscheidende Rolle zukommt.

     

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  Hilfe, ich heirate Schulden!      
  Irrtümer über die Zugewinngemeinschaft      
 

Mit der Eheschließung entsteht eine Vielzahl von Rechten und Pflichten zwischen den Ehegatten. Ein Aspekt ist der Güterstand, nach dem sich die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und dessen Verteilung nach der Ehe richtet. Sofern die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag eine anderweitige Vereinbarung treffen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierzu sind zum 1. September 2009 einige, in weiten Teilen der Bevölkerung noch unbekannte Änderungen in Kraft getreten, die sich auch auf bereits bestehende Eben auswirken.

     

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