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Ein Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet
der vorsorgenden Rechtspflege. Seine Tätigkeit erstreckt sich in erster
Linie auf die Beurkundung von Willenserklärungen, wie Kaufverträge,
Schenkungsverträge, Übertragungsverträge, Testamente und Erbverträge.
Die Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen (wie
Erbscheinanträge) sowie sonstiger Tatsachen oder Vorgänge gehören ebenfalls
zu seinem Tätigkeitsbereich. Besonders zu nennen sind Beglaubigungen von
Unterschriften, Handzeichen und Abschriften sowie die Beurkundung von
Versammlungsbeschlüssen, insbesondere im Gesellschaftsrecht, die Vornahme
von Verlosungen und Auslosungen, etc.
Der Notar ist ermächtigt,
Bescheinigungen über das Bestehen und den Sitz einer juristischen Person
oder Handelsgesellschaft, die Firmenänderung, eine Verschmelzung oder
sonstige rechtserhebliche Umstände auszustellen, wenn sich diese aus einem
öffentlichen Register ergeben.
Bei allen seinen Tätigkeiten ist der Notar der unparteiische Rechtsberater
und Betreuer aller Beteiligten.
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